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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für WMF Kaffeemaschinen und -geräte
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der WMF erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AVB als angenommen. Entgegenstehende oder von den WMF AVB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt WMF nicht an, es sei denn, WMF hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die WMF AVB gelten auch dann, wenn WMF in Kenntnis entgegenstehender oder von WMF AVB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
1.2 Diese AVB der WMF gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und finden, falls nichts Anderes vereinbart wird, auch auf alle künftigen Geschäfte mit WMF Anwendung, auch wenn sie nicht erwähnt werden.
1.3 Sie gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der WMF sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn WMF teilt gegenteiliges mit.
2.2 Bestellungen werden für WMF durch deren schriftliche oder ausdrückliche Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich oder wenn WMF die Bestellung ausführt, insbesondere WMF der Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für WMF nicht verbindlich. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen der schriftlichen Bestätigung der WMF. Entsprechendes gilt für Ergänzungen; Änderungen und Nebenabreden.
2.3 WMF behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Käufer gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von WMF unverzüglich an WMF heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle.
2.4. Die auf den Webseiten der WMF angebotenen Produkte gelten nicht als Vertragsangebote; sie sind lediglich Aufforderungen zur Bestellung. Bei einer Bestellung über die von WMF bereitgestellten Webseiten kann der Kunde die jeweiligen WMF Produkte auswählen und in den Warenkorb legen. Die Bestellung des Kunden wird verbindlich, wenn der Kunde im Warenkorbbereich am Ende des Bestellvorgangs auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ klickt. Der Kunde kann sowohl die Daten, die er/sie im Bestellprozess eingibt, als auch den Inhalt des Warenkorbs jederzeit vor dem Anklicken des „Jetzt-Kaufen-Buttons“, bearbeiten oder den Bestellvorgang durch Verlassen der Webseite abbrechen. WMF darf den Vertragstext nach Auftragserteilung speichern, wobei dieser Text dem Kunden nicht zugänglich ist. Nach Abgabe einer Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung des Eingangs dieser Bestellung. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden durch WMF dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden, dass seine Bestellung eingegangen ist. Der Vertrag wird wirksam, wenn WMF den Auftrag innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt oder die jeweiligen Produkte dem Kunden geliefert wurden. Auftragsbestätigungen, die mithilfe automatisierter Verfahren erstellt werden und keine Unterschrift oder Namen tragen gelten dennoch als schriftlich. Auftragsbestätigungen, die offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthalten, verpflichten WMF nicht. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprache dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich des jeweilig gültigen Umsatzsteuersatzes und einschließlich Verpackung.
3.2 Mangels besonderer Vereinbarung sind Rechnungen der WMF zahlbar 21 Tage nach Zugang ohne jeden Abzug. WMF ist bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und eine Pauschalzahlung in Höhe von 40 Euro für interne oder externe Beitreibungsmaßnahmen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche der WMF bleiben unberührt.
3.3 Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
3.4 WMF behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WMF anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Erhält WMF nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die nach pflichtmäßigem Ermessen geeignet sind, ihren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann WMF bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung eine geeignete Sicherheit binnen angemessener Frist oder Vorauszahlungen oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. WMF ist außerdem berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Kommt der Käufer dem berechtigten Verlangen der WMF nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann WMF vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Kommt der Käufer mit einer Teilleistung in Rückstand, kann WMF die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bedingt ist, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nicht vermögensbedingtem Leistungsverzug kann WMF nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
3.7. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Ziffer 3.2 vor Lieferung, es sei denn es wurde vorher schriftlich etwas Anderes vereinbart.
4. Beschaffenheit und Lieferung
4.1 Die Beschaffenheit der Produkte wird durch die vereinbarten Leistungsmerkmale (insbesondere Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstige Merkmale der Produkte) bestimmt. Soweit WMF und der Käufer eine Beschaffenheit, einen Verwendungszweck, bestimmtes Zubehör oder bestimmte Anleitungen vereinbart haben, sind ausschließlich diese Beschaffenheit, die Eignung für diesen Verwendungszweck, dieses Zubehör und diese Anleitungen geschuldet. Insoweit kommt es insbesondere nicht auf die gewöhnliche Verwendung der Produkte oder die Beschaffenheit der Produkte, das Zubehör oder die Anleitungen an, die der Käufer ohne Vereinbarung erwarten kann. Dies gilt nicht, soweit am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (Endkunde ist ein Verbraucher) stattfindet.
4.2 Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Käufer im Falle eines Verzugs von WMF eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4.3 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin oder die Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbstbelieferung von WMF, es sei denn WMF hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zu vertreten. WMF ist im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. WMF informiert den Käufer unverzüglich, wenn WMF von seinem Recht auf Rücktritt Gebrauch macht und gewährt etwa erbrachte Vorleistungen des Käufers zurück.
4.4 Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn WMF die Verzögerung zu vertreten hat.
4.5 Abrufaufträge sind - sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden - innerhalb von sechs Monaten, nachdem WMF ihre Lieferbereitschaft gemeldet hat, abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist WMF berechtigt, Abnahme zu verlangen.
4.6 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt - gleichgültig, ob in den Werken der WMF oder bei ihren Vorlieferanten eingetreten - hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe - oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird WMF von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer Schadensersatz verlangen kann. Hat die Leistung aufgrund der Verzögerung für den Käufer kein Interesse mehr, so kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung, wenn dieser WMF rechtzeitig vor Auftragsabwicklung schriftlich informiert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der Vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
4.7. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziffer 4.6 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von WMF erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht WMF das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will WMF von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit ihm eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
4.8 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, ist WMF berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist WMF berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens 20 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Nachweis, dass WMF ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer ausdrücklich vorbehalten.
4.9 Mit in Zahlung genommenen Gebrauchtgeräten hat der Käufer nach Weisung von WMF zu verfahren. Aus dem Rücknahmebetrag wird kein Skonto gewährt.
4.10 Der Käufer erhält für jede Maschine eine gedruckte Bedienungsanleitung, deren Anweisungen zu beachten sind. Das Verlegen der Leitungen für Wasser bis zur Maschine bzw. bis zum Absperrhahn für die Wasserzufuhr und für Strom bis zur Maschine bzw. bis zur Steckdose, mit welcher die Maschine allpolig vom Netz getrennt werden kann, sowie der Ablauf, sind Angelegenheit des Käufers. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten. WMF Service-Techniker sind lediglich berechtigt, die Verbindung zwischen der Maschine und den zu ihr herangeführten Anschlussstellen herzustellen. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationsarbeiten übernimmt WMF keine Haftung. WMF Service-Techniker sind nicht berechtigt, Durchbrüche und/oder Bohrungen etc. an Arbeitsplatten/Theken oder deren Unterbauten u.ä. anzubringen. Dies ist ebenfalls Angelegenheit des Käufers.
4.11 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Käufer gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferzeiten entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Käufer über:
bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager auf Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports haftet WMF nicht. Dies gilt auch, wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder WMF weitere Leistungen, etwa die Transportkosten
oder die Montage der Produkte beim Käufer, übernommen hat. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wählt WMF Versand und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Versicherungspflicht übernimmt WMF nicht. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware jedoch gegen Transportschäden und andere Schäden versichert;bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tag der Übergabe der Ware seitens des Versandbeauftragten an den Kunden.
bei Selbstabholung mit der Anzeige der Abholbereitschaft.
5.2 Bei Annahmeverzug durch den Käufer, kann WMF Ersatz des entstandenen Schadens sowie Ersatz etwaiger Mehraufwendungen verlangen, es sei denn der Käufer hat die Nicht-Annahme der Produkte nicht zu vertreten.
6. Mängelansprüche
Für Sachmängel haftet WMF wie folgt:
6.1 Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist gemäß Ziffer 6.2 einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl von WMF unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
6.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, bei Vorführgeräten und ausgetauschten Ersatzteilen in 6 Monaten, es sei denn am Ende der Lieferkette findet ein Verbrauchsgüterkauf (Endkunde ist ein Verbraucher) statt. Sofern die mangelhaften Produkte entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Frist beginnt mit Ablieferung bzw. bei Werkleistungen mit Abnahme. Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. 6 Monaten gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Produkte bzw. Werkleistung beruhen. Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. 6 Monaten gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von WMF für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit WMF ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Eine Stellungnahme der WMF zu einem von dem Käufer geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von WMF in vollem Umfang zurückgewiesen wird.
6.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Rückgriffsansprüchen des Käufers gegen WMF wegen eines Mangels eines verkauften Produktes aufgrund Lieferantenregresses (§ 445b BGB) bleiben unberührt. Die Verjährung dieser Rückgriffansprüche tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Käufer die Ansprüche dessen Käufers erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem WMF das Produkt dem Käufer abgeliefert hat. Dies gilt nicht, soweit am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf stattfindet.
6.4 Der Käufer hat offene Sachmängel gegenüber WMF unverzüglich, spätestens zwei Wochen ab Ablieferung der Ware und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens nach ihrem Erkennen schriftlich gegenüber WMF zu rügen. Verborgene Mängel müssen gegenüber WMF unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer hat die Mängel bei seiner Mitteilung an WMF schriftlich zu beschreiben.
6.5 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist WMF berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6 Zunächst ist WMF stets Gelegenheit durch Nacherfüllung gemäß Ziffer 6.1 innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Käufer hat WMF den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von WMF über und sind an WMF zurückzugeben.
6.7 Sofern WMF zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist oder die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Käufer unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die WMF zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert.
6.8 Das Rücktrittsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung unmöglich ist, von WMF zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Produkte gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn WMF den Mangel nicht zu vertreten hat und wenn der Käufer statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat.
6.9 Keine Gewähr leistet WMF:
für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter anderem Dichtungen;
für Mängel, sofern sie nicht auf ein Verschulden der WMF zurückzuführen sind, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen;
wenn auf einen Wasserfilter verzichtet wird, obwohl die Wasserverhältnisse vor Ort den Einsatz eines Wasserfilters gemäß den Angaben der Bedienungsanleitung erfordern und dadurch Mängel auftreten;
für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Geräts (z.B. Betriebs- und Wartungsanweisungen der WMF gemäß der Bedienungsanleitung des jeweiligen Kaffeemaschinentyps) entstehen;
für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das Nichtverwenden von WMF Originalersatzteilen oder fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter;
beim Kauf einer Kaffeemaschine des Typs WMF 950 S für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass innerhalb der Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Kaufdatum mit der Maschine mehr als 18.000 Brühungen durchgeführt wurden;
6.10 Maschinenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einvernehmen erfolgen.
6.11 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 9.
6.12 WMF übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.
7. Produkthaftung
7.1 Der Käufer wird die Produkte nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Produkte nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer WMF im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Käufer hat die Veränderung der Produkte nicht zu vertreten.
7.2 Wird WMF aufgrund eines Produktfehlers der Produkte zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die WMF für erforderlich und zweckmäßig hält und WMF hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn er ist für den Produktfehler nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche der WMF bleiben unberührt.
7.3 Der Käufer wird WMF unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Produkte und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.
8. Verlängerungsoption der Verjährungsfristen für Mängelrechte
bei Kaffeemaschinen
8.1 Beim Kauf von Kaffeemaschinen verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab Gefahrübergang, wenn der Käufer bereits bei Abschluss des Kaufvertrages einen Servicevertrag über die regelmäßige Wartung der gekauften Kaffeemaschine abschließt. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt nur ein, wenn der abgeschlossene Servicevertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren hat.
8.2 Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach Ziffer 6.1, 6.3 bis 6.12.
8.3 Der Servicevertrag bildet ein eigenes Rechtsgeschäft.
8.4 Die Verlängerungsoption gilt nicht für Kaffeemaschinen des Typs WMF 950 S.
9. Haftung der WMF
9.1. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet WMF unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit WMF ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WMF nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von WMF auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
9.2 Soweit die Haftung von WMF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WMF.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die WMF aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, Eigentum von WMF (Vorbehaltsware). Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer hat den Abschluss der Versicherung auf Verlangen der WMF nachzuweisen. Der Käufer tritt der WMF schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. WMF nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an WMF zu leisten. Weitergehende Ansprüche der WMF bleiben unberührt.
10.2 Sofern der Käufer nicht Endabnehmer, sondern Wiederverkäufer ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Übrigen ist der Käufer nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von WMF gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die WMF unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte der WMF zu informieren und an den Maßnahmen der WMF zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der WMF die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte der WMF zu erstatten, ist der Käufer der WMF zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
10.3. Der Käufer tritt WMF bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenendbetrages der WMF Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. WMF nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zahlungen nur an die WMF zu leisten. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an die WMF abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die WMF im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an die WMF abzuführen. Die WMF kann die Einziehungsermächtigung des Käufers sowie die Berechtigung des Käufers zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WMF nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Käufers vom Käufer beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Käufers mangels Masse abgelehnt wird. Im Falle des Widerrufs kann WMF verlangen, dass der Käufer WMF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Fall einer Globalzession durch den Käufer sind die an die WMF abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.
10.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte durch den Käufer wird stets für WMF vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Käufers an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Werden die Produkte mit anderen, der WMF nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt die WMF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Produkte zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Produkte mit anderen, der WMF nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt werden, dass WMF ihr Volleigentum verliert. Der Käufer verwahrt die neuen Sachen für die WMF. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte.
10.5 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die WMF zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird WMF auf Verlangen des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände obliegt im Einzelnen der WMF.
10.6 Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WMF unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer von WMF gesetzten angemessenen Nachfrist zur Vertragserfüllung berechtigt. Der Käufer ist unverzüglich zur Herausgabe der Kaufsache verpflichtet. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann WMF die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zur Befriedigung ihrer fälligen Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten.
10.7 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Käufer der WMF hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Käufer alles tun, um WMF unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
11. Rücknahmen
11.1 Sollte der Vertrag - gleich aus welchem Rechtsgrund - rückabgewickelt werden, so ist WMF unbeschadet ihrer sonstigen, gegen den Käufer möglicherweise bestehenden Ansprüche berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der Geräte und als Wertminderungsentschädigung folgende Beträge zu fordern:
25 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb der ersten 6 Monate;
30 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb der ersten 12 Monate;
40 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer nach einem Jahr;
50 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer nach zwei Jahren;
60 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer nach drei Jahren.
11.2 Der Nachweis, dass eine niedrigere oder überhaupt keine Wertminderung am Gerät entstanden ist, bleibt dem Käufer ausdrücklich vorbehalten.
12. Technische Daten
12.1 Kaffeemaschinen mit CoffeeConnect sind technisch in der Lage über eine Telematikeinheit („CoffeeConnect INSIDE“) Betriebs- und Statusinformationen („technische Daten“) an WMF zu übermitteln. Diese technischen Daten umfassen insbesondere:
a) Zählerwerte und Statistiken zu Brühvorgängen, Getränke- und Wartungszählern, Milchtemperatur (bei Beistellgerät oder Beistellkühleinheit), Boilertemperatur usw.
b) ausgeführte Befehle und Funktionen nebst Zeitpunkt der Bedienung
c) Zeit und Einschaltdauer
d) Daten zur Funkübertragung einschließlich Signalstärke, ausgewählter Provider sowie der Funkzelle, in der sich die Kaffeemaschine befindet
e) Diagnose- und Fehlermeldungen der Kaffeemaschine
f) Reinigungsarten und Zeitpunkt der durchgeführten Reinigungen
g) Softwareversionen und Zeitpunkt der Durchführung von Softwareupdates sowie Logfiles der Software
h) Getränke- und Maschineneinstellungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
12.2 Die Technischen Daten sind Rohdaten ohne Rückschluss auf eine natürliche Person. Eine Übermittlung an WMF und Verknüpfung der technischen Daten mit personenbezogenen Daten erfolgen nur im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Käufer etwa im Rahmen der Nutzung von CoffeeConnect oder des Servicevertrags. Es gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen.
13. Datenschutz
13.1 Zur Abwicklung des mit dem Käufer geschlossenen Vertrags ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Käufers erforderlich. WMF verarbeitet dabei die Kontakt-, Bestell- und Zahlungsinformationen des Käufers. Grundlage für die Verarbeitung ist der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag (Art. 6 Abs. 1 b) EU-Datenschutzgrundverordnung). Aufgrund handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten werden die Daten des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag bis zu 10 Jahre gespeichert. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, sonstiger zwischen dem Käufer und WMF geschlossenen Verträgen oder einer vom Käufer erteilten Einwilligung.
13.2 Einzelheiten über den Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers ergeben sich aus der allgemeinen Datenschutz-Information (Art. 12-14 DSGVO) auf unserer Webseite www.wmf-coffeemachines.com/de_de/datenschutz/.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass sie sich gegenseitig verpflichten, die höchsten ethischen Standards einzuhalten und jede Form von Korruption, Bestechung, Betrug oder ähnlichen illegalen Praktiken bei der Erfüllung dieses Vertrags zu verhindern.
14. Anti-Korruption
14.1 Die Parteien erklären, dass sie weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder andere unzulässige Vorteile angeboten, versprochen, gewährt, genehmigt, erbeten oder angenommen hat, um die Handlungen einer anderen Partei zu beeinflussen oder einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen oder zu behalten.
14.2 Die Parteien verpflichten sich, angemessene interne Richtlinien und Verfahren einzuführen, um Korruption zu verhindern und die Einhaltung der geltenden Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften zu gewährleisten.
14.3 Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen diese Klausel durch eine der Parteien behält sich die andere Partei das Recht vor, den Vertrag unbeschadet anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelfe oder Entschädigungen sofort zu kündigen.
14.4 Die Parteien verpflichten sich ferner, bei Ermittlungen wegen Korruptionsvorwürfen oder damit zusammenhängenden Verstößen uneingeschränkt zu kooperieren und den zuständigen Behörden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
14.5 Die Klausel gilt für die gesamte Dauer des Vertrags und überdauert dessen Beendigung, aus welchem Grund auch immer.
15. Einhaltung von geltenden Sanktionsvorschriften
15.1 Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass jede von ihnen der strikten Einhaltung der geltenden internationalen Sanktionen (z. B. der von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich verhängten Sanktionen) obliegt. Keine der Parteien darf bei der Erfüllung dieses Vertrages gegen diese Sanktionen verstoßen.
15.2 Jede der Parteien sichert zu und gewährleistet, dass sie derzeit keinen internationalen Sanktionen unterliegt und dass sie nicht an Aktivitäten beteiligt war, die gegen solche Sanktionen verstoßen.
15.3 Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter, Partner und Unterauftragnehmer während der Vertragslaufzeit die internationalen Sanktionen einhalten.
15.4 Keine der Parteien wird direkt oder indirekt Geschäfte mit Personen, Einrichtungen oder Ländern tätigen, die internationalen Sanktionen unterliegen, es sei denn, dies ist nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften ausdrücklich zulässig.
15.5 Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen diese Klausel durch eine der Parteien hat die andere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsmittel oder Entschädigungen.
15.6 Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander über alle Änderungen zu unterrichten, die sich auf die Einhaltung der internationalen Sanktionen auswirken könnten, und bei der Lösung von Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit diesen Sanktionen uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.
15.7 Diese Klausel bleibt für die Dauer des Vertrags in Kraft und überdauert dessen Beendigung, gleich aus welchem Grund.
16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber WMF aus Verträgen, die zwischen WMF und dem Käufer geschlossen worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der WMF ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
17.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der WMF Erfüllungsort.
17.2 Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der WMF; WMF ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Schiedsklauseln wird widersprochen.
17.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.4 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder sich eine Regelungslücke ergeben, so tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck nahekommt, der von den Parteien gewollt war.
Stand 11/2024